Ob es die berufsbegleitende Weiterbildung zum Techniker in nur 3 Jahren ("Dualer Techniker" für Elektro- und Maschinenbautechnik), die Ausbildereignungsprüfung oder gesetzlich vorgeschriebene Zertifikate zum Nachweis berufspraktischer Kenntnisse wie zum Beispiel zum Gewässerschutz- oder Abfallbeauftragten sind – an der Technikerschule Augsburg werden Ihre Mitarbeiter professionell qualifiziert.
Als Ihr innovativer Bildungspartner nehmen wir in allen unseren Angeboten Bezug zur Praxis und orientieren uns an Ihrem Bedarf. Wir wissen, wie wichtig es für Unternehmen ist, neu gewonnene oder bestehende Fachkräfte im Personalstamm zu halten und weiter zu entwickeln.
Gute Mitarbeiter zu finden und zu halten – vor dieser großen Herausforderung stehen Sie als Personalentscheider.
Unsere Empfehlung: Qualifizieren Sie Ihre eigenen Facharbeiter in nur 3 Jahren zu „Staatlich geprüften Elektro- bzw. Maschinenbautechnikern“ und damit für verantwortungsvolle Aufgaben in Ihrem Unternehmen.
An der Technikerschule Augsburg ergänzen Ihre Mitarbeiter ihre berufspraktischen Kenntnisse und erwerben spezifisches technisches Know-how sowie ingenieurwissenschaftliches Basiswissen.
Gute Mitarbeiter zu finden und zu halten – vor dieser großen Herausforderung stehen Sie als Personalentscheider. Unsere Empfehlung: Qualifizieren Sie Ihre eigenen Facharbeiter in nur 3 Jahren zu „Staatlich geprüften Elektro- bzw. Maschinenbautechnikern“ und damit für neue verantwortungsvolle Aufgaben in Ihrem Unternehmen. Unser Modell Dualer Techniker ermöglicht Ihren Mitarbeitern ihre berufspraktischen Kenntnisse zu ergänzen und spezifisches technisches Know-how sowie ingenieurwissenschaftliches Basiswissen zu erwerben.
+++ Anmeldeschluss am 15. Mai aufgrund des berufsbegleitenden Zulassungskurses, der von Mai bis Juli 2021 stattfindet +++
Alle Infos auf einen Klick: Infoblatt Dualer Techniker (für Unternehmen)
Abfallbeauftragte sind verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung von abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in ihrem Unternehmen. Entscheidend dafür ist die sachkundige Probenahme.
Im Grundlehrgang werden umfassende Kenntnisse nach § 9 der neuen Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) vermittelt.
Abfallbeauftragte sind verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung von abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in ihrem Unternehmen. Entscheidend dafür ist die sachkundige Probenahme.
Mit dem zweitägigen Fortbildungslehrgang kommen Sie der geforderten Fortbildungspflicht nach und aktualisieren Ihr Wissen.
Gewässerschutzbeauftragte beraten Unternehmen in allen Angelegenheiten hinsichtlich des Gewässerschutzes.
Im viertägigen Grundlehrgang werden umfassende Kenntnisse nach §§ 64,65 WHG vermittelt.
Gewässerschutzbeauftragte beraten Unternehmen in allen Angelegenheiten hinsichtlich des Gewässerschutzes.
Mit dem zweitägigen Fortbildungslehrgang kommen Sie der geforderten Fortbildungspflicht nach und aktualisieren Ihr Wissen.
Entsorgungsfachbetriebe unterliegen vereinfachten abfallrechtlichen Vorschriften und müssen regelmäßig ihre Qualitätsstandards im Umgang mit Abfällen nachweisen
Im Grundlehrgang werden neue Kenntnisse entsprechend der neuen Entsorgungsfachbetriebeverordnung (§ 9) vermittelt.
Entsorgungsfachbetriebe unterliegen vereinfachten abfallrechtlichen Vorschriften und müssen regelmäßig ihre Qualitätsstandards im Umgang mit Abfällen nachweisen.
Mit dem zweitägigen Fortbildungslehrgang kommen Sie der geforderten Fortbildungspflicht nach und aktualisieren Ihr Wissen.
Feste Abfälle wie Bauschutt oder Bodenmaterial müssen auf Ihre Zusammensetzung hin untersucht werden, bevor sie beseitigt oder verwertet werden können. Entscheidend dafür ist die sachkundige Probenahme.
Im Tagesseminar "Probenahme nach LAGA PN 98" werden die wesentlichen Richtlinien zur Vorbereitung und Durchführung anhand der technischen Regel LAGA PN 98 vermittelt.
Inklusive personenbezogenes Sachkunde-Zertifikat, welches Voraussetzung für die Tätigkeit als Probenehmer ist.
Die Ausbilder in Ihrem Unternehmen haben eine Aufgabe mit großer Verantwortung und übernehmen eine zentrale Rolle in der betrieblichen Personalentwicklung. Nach dem Berufsbildungsgesetz muss jeder Ausbilder eine fachliche, berufs- und arbeitspädagogische Eignung vorweisen. Mit der Ausbildereignungsprüfung, kurz „AdA-Schein“ genannt, erhalten Ihre Mitarbeiter eine bundesweit anerkannte und einheitliche Qualifikation. Nach erfolgreichem Abschluss besitzen Ihre Mitarbeiter pädagogisch-didaktische Kenntnisse, die für die Arbeit mit Auszubildenden, aber auch für die Einarbeitung neuer Kollegen, von grundlegender Bedeutung sind.
Für Gruppen ab 9 Personen kommen wir gerne zu einer Inhouse-Schulung zu Ihnen ins Unternehmen. Das spart Ihnen und Ihren Mitarbeitern Zeit und Aufwand. Die Termine sprechen wir individuell mit Ihnen ab.
Einzelne Mitarbeiter können an unseren regelmäßigen 5-tägigen Blockseminaren teilnehmen. Alle Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Zusatzangebote / AdA-Kurse.
+++In unseren AdA-Kursen unterrichten wir nach dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG), das zum 1.1.2020 in Kraft getreten ist. +++
Wir freuen uns, Sie und Ihre Mitarbeiter bei der unternehmerischen wie beruflichen Weiterentwicklung begleiten zu dürfen! Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen zur Finanzierung der Weiterbildung und weiteren Unterstützung Ihrer Mitarbeiter!
+49 821 257 68-30