Teilnahmebedingungen TBW | Technikerschule Augsburg

Teilnahmebedingungen TBW

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. Die verwendeten Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

1 Anmeldung und Aufnahme

1.1 Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt durch vollständiges Ausfüllen, Unterzeichnen und Einreichen des Anmeldevordrucks bei der Technikerschule Augsburg (im Folgenden: »TA«) bzw. durch das Absenden der Online-Anmeldung unter www.technikerschule-augsburg.de.

1.2 Die Bestätigung der Aufnahme durch die TA erfolgt schriftlich. Mit der Bestätigung kommt der Vertragsschluss zu Stande.

1.3 Legt der Teilnehmer bei seiner Anmeldung erforderliche Zeugnisse/ Arbeitsnachweise/Originale etc. nicht vor, erfolgt die Aufnahme an der TA unter dem Vorbehalt des unverzüglichen Nachreichens. Ein Anspruch auf Teilnahme an dem Lehrgang besteht erst, wenn der TA alle erforderlichen Anmeldeunterlagen vorliegen.

1.4 Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldungen.

2 Gebühren

2.1 Die Gebühren gelten jeweils für den belegten Lehrgang im angegebenen Zeitraum. Gebühren für öffentlich-rechtliche Prüfungen werden von der prüfenden Stelle gesondert erhoben und sind direkt dorthin zu entrichten.

2.2 Die Gebühren werden mit dem Beginn der Maßnahme gemäß der Gebührenordnung monatlich im Lastschriftverfahren eingezogen, bzw. nach Vereinbarung sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

2.3 Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3 Rücktritt durch den Teilnehmer oder die TA

3.1 Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht bis 14 Tage nach Erhalt der Vertragsbestätigung ohne Erhebung von Kosten im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts.

3.2 Der Rücktritt und die Kündigung können nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Erklärung innerhalb der Frist bei der TA.

3.3 Bei einem Rücktritt nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist gem. 3.1 fallen folgende Gebühren an:

  • bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn: 150,00 € Bearbeitungsgebühr
  • bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühren,
  • bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 75 % der Lehrgangsgebühren, danach 100 % der Lehrgangsgebühren.

3.4 Nimmt der Teilnehmer ohne Stornierung oder Umbuchung nicht am Seminar teil, so wird der ungekürzte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.

3.5 Rücktritt durch die TA/Absetzen des Lehrgangs: Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für den jeweiligen Lehrgang erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl für den Lehrgang wird von der TA festgelegt. Sollte diese Mindestzahl nicht erreicht werden, kann die TA vom Vertrag zurücktreten. Ebenso können Termine verschoben sowie Dozenten oder Räumlichkeiten gewechselt werden. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden im Falle einer Absage erstattet. Dem Teilnehmer entstehen aus einer Absage keinerlei Ansprüche, die über die Rückzahlung geleisteter Gebühren hinausgehen

4 Kündigung

4.1 Kündigung durch den Teilnehmer:

Die Anmeldung erfolgt verbindlich für die gesamte Dauer der Aufstiegsqualifizierung. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4.2 Kündigung durch die Technikerschule Augsburg:

Die TA kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Teilnehmer mit der Zahlung der Lehrgangsgebühr länger als zwei Wochen im Rückstand ist oder
  • der Teilnehmer erheblich gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

4.3 Der Vergütungsanspruch der Technikerschule Augsburg für die gesamte Lehrgangsdauer bleibt auch nach außerordentlicher Kündigung in voller Höhe bestehen und wird mit Austritt sofort zur Zahlung fällig.

5 Anwesenheit und Leistungserhebungen

5.1 Für die einzelnen Unterrichtsveranstaltungen des Lehrgangs besteht Teilnahmepflicht. Die Teilnahme am Unterricht wird schriftlich dokumentiert. Abwesenheit des Teilnehmers gilt als entschuldigt, soweit das Fehlen aus schwerwiegenden Gründen durch entsprechende Belege nachgewiesen wird, bei Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

5.2 Versäumte Unterrichtseinheiten sind durch den Teilnehmer selbstständig nachzuarbeiten.

6 Unterrichtsorganisation

6.1 Der Unterricht findet in den von der Schulleitung festgelegten Räumen nach bekannt gegebenem Zeitplan statt. Termine und Dozenteneinsatz werden von der TA festgelegt.

6.2 Diesbezügliche Änderungen, auch während des Lehrgangs, behält sich die TA vor. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die TA aus diesem Grund ist ausgeschlossen.

7 Hausordnung

Die Hausordnung, die in den Räumen der TA jederzeit eingesehen werden kann und in dem Lehrgangsraum aushängt, ist einzuhalten. Der Teilnehmer haftet für mutwillig verursachte Schäden jeglicher Art. Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Unterrichtszeiten ist nicht gestattet.

8 Lernmittel und Urheberrecht

8.1 Die Nutzung der von der TA zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstigen Materialien ist ausschließlich dem Teilnehmer gestattet. Eine Vervielfältigung und/oder Weitergabe der vorgenannten Schulungsunterlagen an Dritte, entgeltlich wie unentgeltlich, ist nicht gestattet.

8.2 Ausgeliehene Bücher sind der TA unaufgefordert innerhalb der vereinbarten Leihfrist zurückzugeben.

9 Unfallversicherung und Haftung

9.1 Der Teilnehmer ist unfallversichert.

9.2 Die TA haftet nicht bei Beschädigungen, für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.

9.3 Die TA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung soweit möglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird.

10 Änderungen der persönlichen Daten

Änderungen der Adresse, der Bankverbindung oder sonstiger relevanter Daten sind dem Sekretariat umgehend schriftlich bekannt zu geben.

11 Datenschutz

Die Angaben des Teilnehmers zur Person werden mittels EDV erfasst. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer erhält eine gesonderte Erklärung zum Datenschutz.

12 Schriftform und Gerichtsstand

12.1 Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von dieser Schriftformklausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.

12.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Teilnehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, sowie für den Fall, dass der Teilnehmer keinen Gerichtsstand im Inland hat, Augsburg.

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