Teilnahmebedingungen Techniker | Technikerschule Augsburg

Teilnahmebedingungen Techniker

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. Die verwendeten Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

1 Anmeldung und Aufnahme

1.1 Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt durch vollständiges Ausfüllen, Unterzeichnen und Einreichen des Anmeldevordrucks bei der Technikerschule Augsburg (im Folgenden: »TA«) bzw. durch Einreichen der Online Anmeldung.

1.2 Die Bestätigung der Aufnahme durch die TA erfolgt schriftlich. Mit der Bestätigung kommt der Vertragsschluss zu Stande.

1.3 Legt der Teilnehmer bei seiner Anmeldung erforderliche Zeugnisse/ Arbeitsnachweise/Originale etc. nicht vor, erfolgt die Aufnahme an der TA unter dem Vorbehalt des unverzüglichen Nachreichens. Ein Anspruch auf Teilnahme an dem Lehrgang besteht erst, wenn der TA alle erforderlichen Anmeldeunterlagen vorliegen.

1.4 Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldungen.

2 Rücktritt durch die Technikerschule Augsburg bzw. Absetzen des Lehrgangs

2.1 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 16 Teilnehmern für den jeweiligen Lehrgang erreicht wird.

2.2 Die Mindestteilnehmerzahl wird von der Technikerschule Augsburg festgelegt. Sollte diese Mindestzahl bis sechs Wochen vor Beginn des Schuljahres nicht erreicht sein, kann die Technikerschule Augsburg vom Vertrag zurücktreten.

2.3 Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren und Anmeldegebühren werden im Falle einer Absage erstattet. Dem Teilnehmer entstehen aus einer Absage keinerlei Ansprüche, die über die Rückzahlung geleisteter Gebühren hinausgehen.

3 Rücktritt durch den Teilnehmer

3.1 Ein kostenfreies Rücktritts-/Widerrufsrecht besteht gem. Widerrufsbelehrung bis zwei Wochen nach der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme.

3.2 Erfolgt der Rücktritt sechs Wochen vor Schuljahresbeginn bzw. Beginn des Halbjahres oder nach Beginn des Schuljahres/Halbjahres, fallen die Gebühren für das Schulhalbjahr in voller Höhe an.

3.3 Insofern bei öffentlich geförderten Teilnehmer eine beantragte Förderung nach dem SGB II, SGB III oder anderer öffentlich-rechtlicher Bestimmungen durch die öffentliche Verwaltung verweigert wird, der Teilnehmer längerfristig erkrankt oder Arbeit aufnimmt, kann der betroffene Teilnehmer vom Vertrag unter Angabe des Grundes und unter Vorlage entsprechender Nachweise bis zum Kursbeginn zurücktreten. Er ist in solchen Fällen von Verwaltungs- oder Stornokosten, die der TA durch den Rücktritt entstehen, entbunden.

3.4 Der Rücktritt hat stets schriftlich an die Technikerschule Augsburg, Alter Postweg 101, 86159 Augsburg, Fax: 0049 821 25768-76, E-Mail: info@technikerschule-augsburg.de zu erfolgen.

4 Kündigung

4.1 Kündigung durch den Schüler

Die Anmeldung erfolgt verbindlich für die gesamte Dauer der Ausbildung. Schüler können jedoch ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Schulhalbjahres (15.02./31.07.) kündigen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4.2 Kündigung durch öffentlich geförderte Schüler

Öffentlich geförderte Schüler können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn sie eine Kursteilnahme z.B. wegen Arbeitsaufnahme, längerer Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht fortsetzen können. In diesen Fällen entstehen für den Schüler durch seinen vorzeitigen Austritt keine Folgekosten; es gelten die Regelungen des Kostenträgers. Die Teilnahme an der Qualifizierung ist für öffentlich geförderte Schüler mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate kündbar. Sofern die Maßnahme in Abschnitte gegliedert ist, wird ein Kündigungsrecht zum Ende eines jeden Abschnittes eingeräumt. Es gelten die Regelungen des Kostenträgers.

4.3 Kündigung durch die Technikerschule Augsburg

Die Technikerschule Augsburg kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Schüler mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist oder
  • der Schüler erheblich gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

5 Probezeit und Nichtbestehen der Probezeit

5.1 Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Das Nichtbestehen der Probezeit führt zur Auflösung des Schulungsvertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfristen. Für weitere Schuljahre werden keine Gebühren erhoben.

5.2 Die Probezeit entfällt bei öffentlich geförderten Schülern. Es gelten die Regelungen des Kostenträgers.

6 Unterrichtsorganisation

6.1 Der Unterricht findet in den von der Schulleitung festgelegten Räumen nach bekannt gegebenem Zeitplan statt. Termine und Dozenteneinsatz werden von der TA festgelegt.

6.2 Grundlage für den Schulbetrieb bildet die Fachschulordnung in der gültigen Fassung.

6.2 Diesbezügliche Änderungen, auch während des Schulbetriebs, behält sich die TA vor. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die TA aus diesem Grund ist ausgeschlossen.

7 Hausordnung

Die Hausordnung, die in den Räumen der TA jederzeit eingesehen werden kann und in dem Lehrgangsraum aushängt, ist einzuhalten. Die Teilnehmer haften für mutwillig verursachte Schäden jeglicher Art. Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Unterrichtszeiten ist nicht gestattet.

8 Lernmittel und Urheberrecht

8.1 Die Nutzung der von der TA zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstigen Materialien ist ausschließlich dem Teilnehmer gestattet. Eine Vervielfältigung und/oder Weitergabe der vorgenannten Schulungsunterlagen an Dritte, entgeltlich wie unentgeltlich, ist nicht gestattet.

8.2 Ausgeliehene Bücher sind der TA unaufgefordert innerhalb der vereinbarten Leihfrist zurückzugeben.

9 Unfallversicherung und Haftung

9.1 Die Teilnehmer sind unfallversichert.

9.2 Die TA haftet nicht bei Beschädigungen, für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.

9.3 Die TA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung soweit möglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird.

10 Änderungen der persönlichen Daten

Änderungen der Adresse, der Bankverbindung oder sonstiger relevanter Daten sind dem Sekretariat umgehend schriftlich bekannt zu geben.

11 Datenschutz

Die Angaben der Teilnehmer zur Person werden mittels EDV erfasst. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer erhält eine gesonderte Erklärung zum Datenschutz.

12 Schriftform und Gerichtsstand

12.1 Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von dieser Schriftformklausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.

12.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Teilnehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, sowie für den Fall, dass der Teilnehmer keinen Gerichtsstand im Inland hat, Augsburg.

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