Gebührenordnung | Technikerschule Augsburg

Gebührenordnung

Die Technikerschule Augsburg erhebt für die Fachschulausbildung zum Staatlich geprüften Techniker folgende Schulgebühren:

einmalige Anmeldegebühr 140,00 €

Vollzeit (alle Fachrichtungen) - 23 Monatsraten

Diese Maßnahme ist zertifiziert nach AZAV und damit förderbar über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Es gelten separate Preise für die Förderung durch AA, BG, DRV.

  monatlich gesamt
Lehrgangsgebühren für geförderte Schüler*innen – BfD und Firmenförderung
(Der Betrag kann abweichen, je nach Förderung und Fachrichtung)
333,78 € 7.677,00 €
Lehrgangsgebühren für Selbstzahler und BAföG-Bezieher1 219,00 € 5.037,00 €
Unkostenpauschale (Kopien, Skripten, etc.)   100,00 €

Dualer Techniker (3-jährig; für Elektro- und Maschinenbautechnik) – 35 Monatsraten

Der Duale Techniker findet berufsbegleitend statt.

  monatlich gesamt
Zulassungsprüfung inkl. Vorbereitungsphase   550,00 €
Lehrgangsgebühren für geförderte Schüler*innen
(Kostenübernahme durch Firma)
272,14 € 9.525,00 €
Lehrgangsgebühren für Selbstzahler und BAföG-Bezieher1 159,00 € 5.565,00 €
Unkostenpauschale (Kopien, Skripten, etc.)   75,00 €

Prüfungsgebühren

Abschlussprüfung Staatlich Geprüfter Techniker 215,00 €
Ergänzungsprüfung zur Fachhochschulreife 120,00 €

1Schulgeldersatz beträgt derzeit 110,00 € pro Monat (11 Monate jährlich). Schulgeldersatzberechtigt sind alle Schüler*innen, die nicht über einen öffentlichen Kostenträger gefördert sind. Auch Schüler*innen, die BAföG oder Begabtenförderung beziehen, erhalten zusätzlich SGE. Erhöht sich der staatliche Schulgeldersatz, erhöht sich automatisch und zeitgleich das von der Schule erhobene Schulgeld um denselben Betrag.

Alle Gebühren sind gültig ab 01/2024, Technikerschule Augsburg

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