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Förderung


Meister-BAföG

Über das Meister-BAföG (www.meister-bafoeg.info) werden seit 01.01.2002 alle Teilzeit- und Vollzeitqualifizierungen mit mehr als 400 Unterrichtsstunden einkommens- und vermögensunabhängig gefördert.

  • Sie erhalten einen Zuschuss von 30,5% auf Schul- und Prüfungsgebühren.
  • Zudem werden 25 % des Darlehens von den Schulgebühren bei bestandener Prüfung erlassen.
  • Sie können über die Deutsche Ausgleichsbank ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen.
  • Sie können einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag beantragen.

 


Schüler-BAföG

Haben Sie das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht, können Sie für die Qualifizierung zum Staatlich geprüften Techniker eine nicht rückzahlungspflichtige Förderung über das Neue BAföG (www.das-neue-BafoeG.de) erhalten. Die Förderung erfolgt elternunabhängig.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über ihr Landratsamt bzw. über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung


Schulgeldersatz

Studierende der Technikerschule Augsburg erhalten Schulgeldersatz, wenn sie die Qualifizierung zum Staatlich geprüften Techniker selbst finanzieren. Der Schulgeldersatz kann nach Aufnahme des Studiums von der Schule beantragt werden. Wir schreiben Ihnen den Schulgeldersatz voll gut und verrechnen diesen mit dem Schulgeld. Derzeit beträgt der Schulgeldersatz 11 Monatsraten á 75,- €. Die Förderung durch BAföG bleibt davon unberührt ( Beim BAföG-Antrag ist der Bezug des Schulgeldersatzes jedoch anzugeben!).

Gerne informieren wir Sie näher dazu! (Kontaktieren Sie uns)


Absolventenpreis

Gehören Sie zu unseren besten Absolventen, werden Sie zudem mit dem Absolventenpreis der Technikerschule Augsburg ausgezeichnet (250€ - 500 €).


Arbeitsförderung nach SGB III

Liegen die Voraussetzungen vor, können Sie nach dem SGB III über das Arbeitsamt (www.arbeitsagentur.de) , die Berufsgenossenschaften (www.berufsgenossenschaften.de) oder Landesversicherungsanstalten (www.lva.de) gefördert werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie über die zuständigen BeraterInnen.


Soldatenversorgungsgesetz SVG

Die Qualifizierung zum Staatlich geprüften Techniker in allen Fachrichtung wird über die Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (www.bfd.bundeswehr.de) nach dem SVG gefördert. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen BfD.


Begabtenförderung

Sie haben Ihre Facharbeiterprüfung besonders gut abgeschlossen (Notenschnitt besser als 1,9)? Dann können Sie bei der IHK oder Handwerkskammer, bei der Sie die Berufsausbildungsprüfung abgelegt haben einen Antrag auf Begabtenförderung stellen.

Die Förderung beträgt 1700,- € pro Förderjahr (maximal 3 Jahre) und insgesamt 5100,- €.


Steuervorteile

Sie können Ihre Aufwendungen für die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung als "Werbungskosten" steuerlich geltend machen.

Dazu zählen
Lehrgangsgebühren
Prüfungsgebühren
Lern- und Arbeitsmittel (Bücher, Skripte)
Fahrtkosten zur Technikerschule Augsburg

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt (www.finanzamt.de) oder bei Ihrem Steuerberater.

 


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Augsburg